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Das komplette Stadtrecht der Stadt Ebersbach (Satzungen, Verordnungen) finden Sie hier zum Download.

Veröffentlichungen zu Bebauungsplänen finden Sie hier.

Öffentliche Ausschreibungen finden Sie hier.



Zensus 2011 - Behandlung von Personen mit Auskunftssperre

Eine persönliche Befragung der Interviewer schließt Personen mit Auskunftssperre nach § 21 Abs. 5 ein. Eine Sonderbehandlung dieses Personenkreises erfolgt nicht, so dass insoweit keine Gefährdung erfolgen kann. Die Interviewer und Interviewerinnen und auch die Erhebungsstellen, die die Befragung vor Ort durchführen und organisieren, werden weder über die Erhebungsstellen, die die Befragung vor Ort durchführen und organisieren, werden weder über die betroffenen Personen noch die Anschriften, an denen Personen mit Übermittlungssperren leben, informiert. Dadurch wird der Schutzzweck der Auskunftssperre Rechnung getragen.

 

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Volkszählung Zensus 2011

Liebe Ebersbacherinnen und Ebersbacher,

für die europaweite Volkszählung Zensus 2011 unterstützt die Stadtverwaltung die Suche des Landratsamtes nach Erhebungsbeauftragten.

Nähere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt "Volkszählung „Zensus 2011“ – Erhebungsbeauftragte gesucht!".

Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die dort genannten Stellen des Landratsamtes.

 

 

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Bodenrichtwerte - Stand 31.12.2010 und Richtwertzonen

Erläuterung

(1)   Gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Ebersbach an der Fils die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte (Gutachterausschussverordnung) zum Stichtag 31.12.2010 ermittelt.

(2)   Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

(3)   Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

(4)   Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen - wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen.

(5)   Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastfrei ausgewiesen.

(6)   Die Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des Denkmalschutzes (z. B. Ensembles in historischen Altstädten), nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstücks.

(7)   Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.


Richtwerte 2010
Stand 31.12.2010

Bodenrichtwerte für unbebaute, erschließungsbeitragsfreie Grundstücke in € / m²

Der Bodenrichtwert beträgt für Rohbauland ca. 60 – 70 % des Baulandwertes,
                                       für Bauerwartungsland ca. 25 – 35 % des Baulandwertes.

Wird die Bebaubarkeit als sehr gering eingestuft, so wird lediglich der Preis vom Grünland angesetzt.

Landwirtschaftliche Flächen - Wiesen - / Ackerland   

Zeichenerklärung:

W = Wohngebiet
M = Mischgebiet
G = Gewerbegebiet

Stadt Ebersbach an der Fils, den 09.06.2011
Gutachterausschuss

Klaus Brenner
1. Vorsitzender

Die Richtwertzonen entnehmen Sie bitte dem Plan. (pdf, 15,1 MB)

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